Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten? Melden Sie sich zügig bei mir, die Erfahrung zeigt: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Konditionen häufig deutlich verbessern! Viele Firmen gehen beim ersten Angebot nicht „aufs Ganze“, sondern lassen noch Verhandlungsspielraum offen.
Gemeinsam loten wir aus, wo die Grenze liegt und erreichen diese – oder gehen noch darüber hinaus. Eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur erhalten Sie (fast) nie, wenn ich Ihren Aufhebungsvertrag verhandelt habe.
Regel Nummer 1:
Unterschreiben Sie nichts, bevor wir miteinander telefoniert haben!
Wenn Sie schon unterzeichnet haben melden Sie sich ebenfalls schnellstmöglich. Häufig kann ich einen Aufhebungsvertrag erfolgreich anfechten und Ihre Abfindung erhöhen oder eine Sperrzeit bei der Abfindung umgehen.