Kündigung durch den Arbeitgeber – was Sie jetzt wissen müssen

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Unsicherheit, Sorgen um die Zukunft und viele offene Fragen bestimmen die Situation. Doch gerade jetzt ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld möchte ich Ihnen einige wichtige Informationen geben, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung zu finden. Denn nur mit der richtigen Strategie ist nach Ihrer Kündigung das ideale Ergebnis möglich.
Ein lächelnder blonder Mann mit Brille und blauem Anzug (Jan Grimmelt) mit Einstecktuch vor schwarzem Hintergrund.
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Eine Kündigungsschutzklage gehört in die Hände eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Denn mit Zahnschmerzen gehen Sie auch zum Zahnarzt und nicht zum Allgemeinmediziner.

1. WERDEN SIE SICH ÜBER IHRE RECHTE KLAR

Jede Kündigung muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um wirksam zu sein. Wir analysieren gemeinsam, ob Ihre Kündigung rechtlich haltbar ist oder ob Verstöße vorliegen. Wichtig: Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung in der Regel wirksam – selbst, wenn sie fehlerhaft war. 👉 Handeln Sie daher sofort und vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungstermin. Termine erhalten Sie bei mir in der Regel am selben oder am nächsten Tag. Auch wenn Ihnen die Kündigung auf den ersten Blick vielleicht wirksam oder gerechtfertigt vorkommt, sind doch die meisten Kündigung nicht wirksam. Textfeld: Auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit oder in einem sogenannten Kleinbetrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmern lohnt sich eine Klage häufig. Der Arbeitgeber kann Sie auch in solchen Fällen nicht willkürlich oder formell fehlerhaft kündigen. Lassen Sie Ihre Kündigung daher immer durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen!

2. FORMALE PRÜFUNG DER KÜNDIGUNG

Oft enthalten Kündigungen formale Fehler – sei es in der Form, in den Fristen oder bei den Begründungen. Schon kleine Unregelmäßigkeiten können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist. Ich prüfe Ihre Kündigung auf das Vorliegen formaler Fehler. Bei vielen Kündigungen wird durch den Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Die Länge der Kündigungsfrist kann sich aus dem Gesetz, Ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Eine zu kurze Kündigungsfrist ist immer unwirksam. Eine Kündigung ist auch, unabhängig vom Vorliegen eines Kündigungsgrundes, rechtswidrig, wenn für Sie ein Sonderkündigungsschutz greift. Sonderkündigungsschutz genießen zum Beispiel schwangere, schwerbehinderte oder mit Schwerbehinderten gleichgestellte Arbeitnehmer, Betriebsräte oder solche Arbeitnehmer, die Elternzeit beantragt haben oder sich grade in Elternzeit befinden. Auch bestimmte Sonderaufgaben innerhalb des Unternehmens lösen einen Sonderkündigungsschutz aus, zum Beispiel eine Stellung als Datenschutzbeauftragter. Sollte bei Ihrem Arbeitgeber ein Betriebsrat gebildet sein, so muss dieser vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört worden sein. Dies ist jedoch häufig nicht der Fall. Zum Beispiel weil der Arbeitgeber Fristen nicht eingehalten oder Daten und Informationen zur Kündigung nicht vollständig vermerkt hat. Eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung führt stets zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung muss von einer berechtigten Person im Original unterschrieben sein. Berechtigt sind oft nur Geschäftsführer oder Prokuristen. Wurde Ihre Kündigung zum Beispiel von einem Abteilungsleiter oder Personaler unterschrieben führt dies meistens zur Unwirksamkeit der Kündigung. Ist die Kündigung nur per Email versendet worden, die Unterschrift gedruckt oder lediglich paraphiert worden, ist Ihre Kündigung fast immer unwirksam. Es liegt dann ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis vor. Wir überprüfen Ihre Kündigung sorgfältig und besprechen, welche Chancen ein Vorgehen bietet. Viele Kündigungen sind schon aufgrund formeller Fehler unwirksam.

3. PRÜFUNG DES KÜNDIGUNGSGRUNDES

Nach der Prüfung Ihrer Kündigung auf formelle Fehler besprechen wir gemeinsam, ob ein Kündigungsgrund vorliegen kann. Wichtig: In der Kündigung selber muss kein Kündigungsgrund angegeben werden, in einem Kündigungsschutzverfahren muss Ihr Arbeitgeber jedoch einen Kündigungsgrund vollständig darlegen und beweisen! Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nur aus drei Gründen erklärt werden: 1. Betriebsbedingte Gründe 2. Verhaltensbedingte Gründe 3. Krankheitsbedingte Gründe Jeder dieser Kündigungsgründe unterliegt zahlreichen Anforderungen. Es gelingt Arbeitgebern nur selten, alle diese Anforderungen zu erfüllen und zu beweisen. Ich erkläre Ihnen im Rahmen eines Erstberatungsgespräches, welche konkreten Anforderungen für jeden Kündigungsgrund erfüllt sein müssen. Es genügt für eine betriebsbedingte Kündigung zum Beispiel nicht, wenn Ihr Arbeitgeber nur einen Umsatz- oder Auftragsrückgang nachweist. Vielmehr muss er beweisen, dass Ihre konkreten Arbeitsaufgaben vollständig und dauerhaft weggefallen sind. Weiterhin muss er unter allen mit Ihnen vergleichbaren Arbeitnehmer eine Sozialauswahl durchgeführt haben und darf keinerlei freie Arbeitsplätze ausschreiben, die Sie mit Einarbeitung auch ausfüllen könnten. Auch verhaltensbedingte Kündigungen sind meistens unwirksam, so bedarf es häufig vor Ausspruch der Kündigung einer Abmahnung – oder der Arbeitgeber kann den Sachverhalt doch nicht vollständig beweisen und hat nur aufgrund von Vermutungen gekündigt. Dies gilt sowohl für fristlose als auch für fristgerechte Kündigungen. Bei einer gesundheitsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber im Vorfeld alles probiert haben, um Ihre Krankheitstage zu reduzieren. Zum Beispiel indem er ein sogenanntes Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchführt, schon ein formeller Fehler in der Einladung hierzu sorgt für die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung, oder Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbietet. Sollten Ihre Erkrankungen, etwa nach einer Operation, bald ausgeheilt sein, ist die Kündigung ebenfalls unwirksam. Ich gehe mit Ihnen jeden möglichen Kündigungsgrund durch, meistens finde ich einen Fehler!

4. KÜNDIGUNGSSCHUTZ DURCH KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, können wir eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Klage hat zum Ziel, Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht zu verteidigen und entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine günstige Einigung – z. B. eine Abfindung – zu erreichen. Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss alle Kündigungsgründe beweisen – sei es Ihr Fehlverhalten, der Wegfall Ihres Arbeitsplatzes oder zu häufige Krankheiten. Dies gelingt jedoch fast nie! Ich begleite Sie bei jedem Schritt und sorge dafür, dass Ihre Interessen konsequent vertreten werden. Hierbei steht zu Beginn des Verfahrens die Zielsetzung nicht immer fest. Viele Arbeitnehmer überlegen sich erst während der laufenden Kündigungsschutzklage, ob sie lieber im Unternehmen weiter arbeiten – oder aber eine Abfindung erhalten möchten. In vielen Fällen liegt die Zielsetzung auch in der Verlängerung der Kündigungsfrist, bei zeitgleicher Freistellung. So haben Sie länger die Möglichkeit sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu bewerben, sind finanziell abgesichert und vermeiden Lücken im Lebenslauf. Ein Kündigungsschutzverfahren hat dabei einen zuvor festgelegten Ablauf, häufig vergehen zwischen Erhebung der Kündigungsschutzklage bis zur Beendigung des Verfahrens nur wenige Wochen. Bereits zwei bis vier Wochen nach Klageerhebung findet ein erster Gerichtstermin, der Gütetermin, statt. Wenn die Anwälte nicht zuvor schon in mehreren Telefonaten eine Einigung erzielt haben, kann hier unter Mitwirkung des Gerichtes in den allermeisten Fällen eine Einigung erzielt werden. Danach arbeiten Sie entweder weiter, oder erhalten Ihre Abfindung!

5. VERHANDLUNG EINER HOHEN ABFINDUNG

In vielen Fällen führt eine Kündigung beim Arbeitnehmer dazu, dass er das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortsetzen und eine besonders hohe Abfindung erhalten möchte. Eine solche Einigung ist zumeist auch im Interesse des Arbeitgebers, sodass die allermeisten Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich und einer Abfindung enden. Wichtig: Wer nicht gegen eine Kündigung klagt, erhält auch keine Abfindung! Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich Ihnen dabei helfen, die höchstmögliche Abfindung zu erreichen. So haben Sie eine finanzielle Sicherheit und können die Suche nach einem neuen Job entspannt angehen – oder erstmal durchatmen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und große Spezialisierung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ich regelmäßig sehr hohe Abfindungen verhandele, die die allgemein bekannte "Regelabfindung" deutlich übersteigen. Das Verhandeln von Abfindungen stellt bereits seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit einen zentralen Aspekt meiner Arbeit dar. Jeder falsche Zug während der Abfindungsverhandlungen kann Ihnen teuer zu stehen kommen. Daher sollten Sie nicht zögern und direkt noch heute Kontakt zu mir aufnehmen. Wichtig: Ihr Anruf oder Ihre Email lösen noch keine Kosten aus! Weitere Punkte wie die Zahlung einer Urlaubsabgeltung, die Erteilung eines guten Arbeitszeugnisses oder die Freistellung während der Kündigungsfrist verhandele ich für Sie immer mit.

6. VERTRAULICHKEIT & DISKRETION

Alle Gespräche und Informationen bleiben selbstverständlich streng vertraulich. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre persönlichen und beruflichen Angelegenheiten mit höchster Diskretion behandelt werden. Als Anwalt unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht, an die ich mich immer halte.
Fazit Eine Kündigung durch den Arbeitgeber stellt häufig eine Zäsur im Berufsleben dar. Mit dem richtigen Vorgehen können Sie Ihre Chancen wahren – auf eine hohe Abfindung oder den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie schnell, zuverlässig und mit klarem Fokus auf Ihr bestmögliches Ergebnis. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung, strategische Expertise und leidenschaftlichen Einsatz für meine Mandanten. Ich schaffe Rechtsklarheit und setze Ihre Interessen konsequent durch – für maximalen Erfolg. Maßgeschneidert.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist meine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist zum Beispiel unwirksam, wenn der Arbeitgeber formelle Fehler gemacht hat oder keinen Kündigungsgrund beweisen kann. Nur sehr wenige Kündigung sind wirksam.
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigung ist zum Beispiel unwirksam, wenn der Arbeitgeber formelle Fehler gemacht hat oder keinen Kündigungsgrund beweisen kann. Nur sehr wenige Kündigung sind wirksam.
Bekomme ich auch eine Abfindung, wenn ich nicht gegen die Kündigung klage?
Nein. Wenn Sie gegen Ihre Kündigung nicht klagen, haben Sie keine Chance auf eine Abfindung. Handeln Sie daher immer schnell und kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Bekomme ich ein gutes Zeugnis, wenn ich gegen die Kündigung klage?
Ja. Ein gutes Arbeitszeugnis kann durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (fast) immer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Viele Arbeitgeber behaupten, nur ein gutes Zeugnis auszustellen, wenn Sie nicht gegen die Kündigung klagen. Dies stimmt nicht!
Muss ich mit zum Gerichtstermin?
Nein. Sie können sich in einem Gerichtsverfahren durch einen Anwalt vertreten lassen, der auch vor Gericht für Sie erscheinen kann. Sie müssen daher meistens nicht mit zu einem Gerichtstermin, wenn Sie dies nicht wünschen.
Zahlt meine Rechtschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeits- oder Berufsrecht haben und diese zum Zeitpunkt der Kündigung bereits drei Monate bestand, trägt diese meistens alle Kosten. Auch die Rechtschutzversicherung eines (Ehe)partners greift meistens ein. Ich kläre dies mit Ihrer Rechtschutzversicherung für Sie.
Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten des Rechtsanwaltes werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Wie hoch die Kosten konkret sind, hängt von Ihrem Gehalt ab. Ich erläutere Ihnen im ersten Gespräch alle Kosten. Im Anschluss überlegen wir, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.
Kann ich die Anwaltskosten bezahlen, wenn ich die Abfindung erhalten habe?
Ja. Ich schreibe meine Rechnungen in der Regel erst, wenn das Verfahren beendet ist. Wenn Sie dann erst bezahlen können oder möchten, wenn Ihr Arbeitgeber die Abfindung überwiesen hat, so ist dies kein Problem. Auch eine Ratenzahlung können wir immer vereinbaren.
Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?
Ich bespreche dies mit Ihnen bei der Terminvereinbarung am Telefon. Grundsätzlich gilt: bringen Sie zu Ihrem Erstgespräch bitte die Kündigung, Ihre letzte Gehaltsabrechnung, die Gehaltsabrechnung von Dezember letzten Jahres, Ihren Arbeitsvertrag sowie eventuelle Abmahnungen mit. Weitere Unterlagen, die Sie für relevant halten sehe ich mir ebenfalls an.
Mandantenstimmen
Worte können viel sagen. Aber echte Erfahrungen erzählen die ganze Geschichte. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie ich Mandanten geholfen habe, ihre Ziele zu erreichen und wieder Klarheit zu gewinnen. Lassen Sie andere für sich sprechen:
Was Mandanten an ihm schätzen:
Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit.
Ich mache den Weg durchs Arbeitsrecht für Sie einfach und transparent. In nur wenigen Schritten erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – direkt und unkompliziert.
1
Ihr Erstkontakt
Kurz, unverbindlich, direkt.
Sie melden sich telefonisch oder per Kontaktformular. Kurz und unverbindlich. Sie müssen keine Fallakte liefern, sondern einfach sagen, worum es geht. Bei Bedarf übernehme ich auch sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihre Kontaktaufnahme via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail löst keine Kosten aus.
2
Ersteinschätzung & Honorar
Sofort Klarheit. Auch finanziell.
Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Sachlage. Ich nenne Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte und zeige transparent die Erfolgschancen auf – juristisch wie wirtschaftlich.
3
Beratung & Vertretung
Ihre Interessen konsequent durchsetzen.
Wir klären Ihre Situation und setzen Ihre Interessen durch. Ohne Wenn. Ohne Aber. Sie bekommen einen klaren Plan, eine transparente Vergütung und eine Durchsetzung, die nicht auf halbem Weg stehen bleibt.
Ihr direkter Weg zur Lösung.
Jan Grimmelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – und ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück. Persönlich und unverbindlich. Ihre Daten behandle ich selbstverständlich streng vertraulich.