Nach der Prüfung Ihrer Kündigung auf formelle Fehler besprechen wir gemeinsam, ob ein Kündigungsgrund vorliegen kann.
Wichtig: In der Kündigung selber muss kein Kündigungsgrund angegeben werden, in einem Kündigungsschutzverfahren muss Ihr Arbeitgeber jedoch einen Kündigungsgrund vollständig darlegen und beweisen!
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nur aus drei Gründen erklärt werden:
1. Betriebsbedingte Gründe
2. Verhaltensbedingte Gründe
3. Krankheitsbedingte Gründe
Jeder dieser Kündigungsgründe unterliegt zahlreichen Anforderungen. Es gelingt Arbeitgebern nur selten, alle diese Anforderungen zu erfüllen und zu beweisen. Ich
erkläre Ihnen im Rahmen eines Erstberatungsgespräches, welche konkreten Anforderungen für jeden Kündigungsgrund erfüllt sein müssen.
Es genügt für eine betriebsbedingte Kündigung zum Beispiel nicht, wenn Ihr Arbeitgeber nur einen Umsatz- oder Auftragsrückgang nachweist. Vielmehr muss er beweisen, dass Ihre konkreten Arbeitsaufgaben vollständig und dauerhaft weggefallen sind. Weiterhin muss er unter allen mit Ihnen vergleichbaren Arbeitnehmer eine Sozialauswahl durchgeführt haben und darf keinerlei freie Arbeitsplätze ausschreiben, die Sie mit Einarbeitung auch ausfüllen könnten.
Auch verhaltensbedingte Kündigungen sind meistens unwirksam, so bedarf es häufig vor Ausspruch der Kündigung einer Abmahnung – oder der Arbeitgeber kann den Sachverhalt doch nicht vollständig beweisen und hat nur aufgrund von Vermutungen gekündigt. Dies gilt sowohl für fristlose als auch für fristgerechte Kündigungen.
Bei einer gesundheitsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber im Vorfeld alles probiert haben, um Ihre Krankheitstage zu reduzieren. Zum Beispiel indem er ein sogenanntes Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchführt, schon ein formeller Fehler in der Einladung hierzu sorgt für die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung, oder Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbietet. Sollten Ihre Erkrankungen, etwa nach einer Operation, bald ausgeheilt sein, ist die Kündigung ebenfalls unwirksam.
Ich gehe mit Ihnen jeden möglichen Kündigungsgrund durch, meistens finde ich einen Fehler!