Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Bielefeld

Jan Grimmelt LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Arbeitsrecht gehört in die Hände eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Denn mit Zahnschmerzen gehen Sie auch zum Zahnarzt und nicht zum Allgemeinmediziner.
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Ihre kompetente Rechtsberatung im Arbeitsrecht – Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Spezialisierung als Fachanwalt
Als Unternehmer, Geschäftsführer oder Personaler ist Arbeitsrecht nur eins von vielen Themen, mit denen Sie sich befassen müssen. Anders als in Ihrer konkreten Branche, fehlt es im Arbeitsrecht häufig an dem notwendigen Know-How.
Die rechtliche Komplexität und die ständigen Änderungen im Arbeitsrecht machen es für Arbeitgeber zunehmend schwieriger, stets rechtssicher zu handeln und teure Verfahren zu vermeiden.
An dieser Stelle setze ich an: Mit meiner spezialisierten Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem großen Erfahrungsschatz bei der Beratung von Unternehmen unterschiedlichster Größe und Ausprägung biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen als Arbeitgeber in den Mittelpunkt stellen.
Erfahrungsschatz bei der Beratung von Unternehmen unterschiedlichster Größe und Ausprägung biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen als Arbeitgeber in den Mittelpunkt stellen.
Damit Arbeitsrecht Ihr Unternehmen schützt – und nicht nur Ihre Arbeitnehmer. Meine Mandanten sind vor allem mittelständische, ostwestfälische Familienunternehmen. Aber auch kleinere Betriebe, Praxen und international aufgestellte Konzerne vertrauen auf mich. Ich berate Sie im Arbeitsrecht nicht nur im Streitfall. Gemeinsam stelle ich mit Ihnen Ihr Arbeitsrecht auf stabile Füße. Dies erfordert eine langfristige Strategie, schnelles Eingreifen „wenn’s brennt“ und umfassende Fachkunde.
Ich bin für Sie vor Allem in den folgenden Bereichen tätig:
Was meine Mandanten sagen:
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Arbeitsverträge
Ein guter Arbeitsvertrag nützt nur einem: dem Arbeitgeber. Zahlreiche gesetzliche Regelungen sind ausschließlich arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet, durch kluge Arbeitsverträge können wir davon zu Ihrem Vorteil abweichen.
Ob pauschale Überstundenabgeltungen, detaillierte Regelungen zu Arbeitsunfähigkeit, arbeitgeberfreundliche Arbeitszeitkonten, maßgeschneiderte Vertragsstraftenregelungen oder Klauseln, die Sie vor einer Inanspruchnahme durch (ehemalige) Arbeitnehmer schützen – Ich bespreche mit Ihnen was für Ihren Betrieb sinnvoll ist und liefere Ihnen fertige Vertragsmuster.
Dienstwagenregelungen, Provisions- und Tantiemenverträge, Praktikumsvereinbarungen und Fortbildungsvereinbarungen regeln wir gleich mit. Dies bekommen Sie bei mir zu einem individuell vereinbarten Fixpreis, ohne versteckte Kosten oder ausufernde Stundenabrechnungen. Im Anschluss weise ich Sie auf aktuelle Änderungen hin und liefere Ihnen die auszutauschende Klausel ungefragt nach. Achtung: Viele alte Arbeitsverträge genügen nicht den Anforderungen des Nachweisgesetztes (NachwG). Seit dem 01.08.2022 müssen Sie Arbeitnehmern umfassende Informationen schriftlich an die Hand geben. Vom Arbeitsort bis zur Klagefrist. Die Nichteinhaltung ist mit einem Bußgeld von 2.000 € strafbewehrt, pro Fall. Dies ist vermeidbar, nehmen Sie Kontakt auf!
Kündigungen & Aufhebungsverträge
Meine Expertise ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Nur selten liegt ein Kündigungsgrund vor, der gerichtlich durchgreift. Häufig sind Arbeitnehmer zu oft krank, performen zu schlecht, verhalten sich schlicht unangenehm oder ihr Arbeitsplatz soll eingespart werden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich arbeite mit Ihnen eine umfassende Strategie zur kostengünstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus.
Ob letztlich eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag die bessere Wahl ist, oder die Lösung vielleicht in einer klug eingefädelten Versetzung liegt finden wir raus. Und gehen den Weg danach bis zum Ende. Konsequent & mit klarem Fokus auf Ihre Interessen – aber immer ohne den Ruf Ihres Unternehmens zu gefährden. Die Kommunikation mit dem Betriebsrat oder Behörden, z.B. bei schwerbehinderten Arbeitnehmern übernehme ich für Sie. Aufgrund regelmäßiger Arbeitnehmermandate weiß ich wie die Gegenseite denkt und handelt – dies nutzen wir zu Ihrem Vorteil!
Was sind Annahmeverzugslöhne und warum sollten Sie den Begriff kennen – aber nicht fürchten?
Kurz erklärt: Sollten Sie als Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess verlieren ist dies nicht direkt mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Jedoch sind Sie grundsätzlich verpflichtet, nach einer weiteren Klage oder Klageerweiterung im Kündigungsschutzverfahren, die Gehälter nachzuzahlen, die zwischen Ende der Kündigungsfrist und gerichtlicher Entscheidung angefallen sind.
Beispiel: Die A-GmbH kündigt am 30.08.2025 den Mitarbeiter T fristgerecht zum 30.09.2025. Am 15.12.2025 wird durch das Arbeitsgericht entschieden, dass die Kündigung unwirksam war. T hat im Monat 4.000 € brutto verdient. A müsste jetzt theoretisch für Oktober, November und den halben Dezember das Gehalt des T nachzahlen. Diese Zahlungen nennt man Annahmeverzugslöhne.
Auf diese Zahlung muss sich T jedoch das anrechnen lassen, was er zwischen dem 01.10.2025 und dem 15.12.2025 verdient hat. Hatte T also nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis mit selbem Verdienst, haben Sie zwar die Kündigungsschutzklage verloren, zahlen jedoch kein Gehalt nach. Gleiches gilt, wenn T kein neues Arbeitsverhältnis hatte, ein solches jedoch hätte haben können.
Das heißt: Wusste T von 50 freien und zumutbaren (also vergleichbaren) Arbeitsplätzen in seiner Umgebung, muss er sich auf diese vernünftig bewerben, oder hat keinen Anspruch auf die Nachzahlung von Gehältern.
Der Arbeitnehmermarkt ist Ihr Nachteil im Recruiting, aber Vorteil bei Kündigungen. Ich berate Sie umfassend zur Vermeidung von Annahmeverzugslöhnen, suche und übersende die Stellenanzeigen während des Verfahrens und drehe noch an der einen oder anderen Stellschraube mehr.
Reduzierung von Entgeltfortzahlungskosten & Krankheitszeiten
Häufige Krankheitszeiten mit einhergehend hohen Entgeltfortzahlungskosten sind ein Ärgernis. Ihre übrige Belegschaft muss den Ausfall auffangen und ist verärgert, Sie haben keine Planungssicherheit und hohe Kosten. Dort greife ich ein – präventiv und reaktiv. Durch vertragliche ausgestaltete Anwesenheitsprämien, z.B. anstelle eines „fixen“ Weihnachtsgeldes schaffen wir zusätzliche Anreize für Arbeitnehmer, sich nicht bei jeder Kleinigkeit oder „aus Faulheit“ krankzumelden.
Gleichzeitig gibt uns die Rechtsprechung durch zahlreiche neue Urteile viele Möglichkeiten an die Hand Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzuzweifeln und Entgeltfortzahlungskosten einzusparen. Zum Beispiel bei „Krankheiten“ nach Kündigungen, Kritikgesprächen, zu Dienstreisen, im Zusammenhang mit dem Urlaub oder bei zahlreichen, direkt aufeinanderfolgenden Kurzerkrankungen mit stets neuem Grund.
Ihr externer Ansprechpartner
Häufig treten bei Ihnen im laufenden Betrieb kleine arbeitsrechtliche Fragen auf: Wie gestalte ich die Teilzeit während der Elternzeit? Wie formuliere ich eine spezielle Vertragsklausel? Erteile ich für ein bestimmtes Verhalten eine Abmahnung? Wie hoch ist die Urlaubsabgeltung? Und vieles mehr.
Während Sie oder Ihre Personalabteilung häufig lange grübeln, oder unzuverlässige Internetratgeber bemühen, müssen, kann ich Ihre Fragen zumeist in wenigen Sekunden beantworten. Ob am Telefon, per Mail oder als Sprachnachricht – mit mir im Hintergrund agieren Sie stets rechtssicher. Lange auf eine Antwort warten müssen meine Mandanten nie. Und das ohne unkalkulierbare Kosten.
Reduzierung von Entgeltfortzahlungskosten & Krankheitszeiten
Häufige Krankheitszeiten mit einhergehend hohen Entgeltfortzahlungskosten sind ein Ärgernis. Ihre übrige Belegschaft muss den Ausfall auffangen und ist verärgert, Sie haben keine Planungssicherheit und hohe Kosten. Dort greife ich ein – präventiv und reaktiv. Durch vertragliche ausgestaltete Anwesenheitsprämien, z.B. anstelle eines „fixen“ Weihnachtsgeldes schaffen wir zusätzliche Anreize für Arbeitnehmer, sich nicht bei jeder Kleinigkeit oder „aus Faulheit“ krankzumelden.
Gleichzeitig gibt uns die Rechtsprechung durch zahlreiche neue Urteile viele Möglichkeiten an die Hand Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzuzweifeln und Entgeltfortzahlungskosten einzusparen.
Zum Beispiel bei „Krankheiten“ nach Kündigungen, Kritikgesprächen, zu Dienstreisen, im Zusammenhang mit dem Urlaub oder bei zahlreichen, direkt aufeinanderfolgenden Kurzerkrankungen mit stets neuem Grund.
Abwehr von Zahlungsansprüchen
Sie werden von einem Arbeitnehmer auf Zahlung von Boni, Überstunden oder Urlaubstagen in Anspruch genommen? Ich wehre den Anspruch gerne für Sie ab. Häufig sind Zahlungsansprüche von Arbeitnehmern nicht hinreichend belegt oder schon verfristet. Ich prüfe für Sie den Anspruch, finde die Schwachstelle und wehre die Zahlung ab.
Viele Anspruchsschreiben von Arbeitnehmern sind ohne rechtliche Basis, zahlen Sie nicht vorschnell!
Regelungen mit dem Betriebsrat & Sozialpläne
Bei (potentiellen) Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat ist stets Fingerspitzengefühl gefragt. Ob Betriebsvereinbarung, Anhörung oder allgemeine Rechtsfragen: Ich stehe Ihnen zur Seite und schaffe Rechtsklarheit.
Häufig formuliere ich im Hintergrund Betriebsvereinbarungen und Anhörungen und bereite Sie auf Verhandlungen vor – ich kann aber auch für Sie nach außen treten und die Kommunikation mit dem Betriebsrat direkt übernehmen. Damit es eine fruchtbare Zusammenarbeit und keine Blockadehaltung gibt.
Begleitung von BEM-Verfahren
BEM-Verfahren, das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement, wird immer wichtiger. Als Vorbereitung zu einer geplanten Kündigung aus gesundheitsbedingten Gründen oder zur Vermeidung künftiger Krankheiten. Ich begleite Sie durch das Verfahren, stelle Ihnen rechtssichere Dokumente zur Verfügung und bereite Sie auf die Termine vor.
Sodass Sie keine teuren externen Berater brauchen, und trotzdem Ihren Pflichten problemlos nachkommen können.
Arbeitnehmerdatenschutzrecht
Als TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter berate ich auch zum Arbeitnehmerdatenschutzrecht und schließe für Sie diese, oftmals offene, Flanke. Ob Arbeitnehmerdaten, Bewerbungsunterlagen oder konkrete Probleme – Ich berate Sie und schaffe Rechtssicherheit.
Inhouseschulungen
Regelmäßig führe ich bei Mandanten Schulungen für Führungskräfte, Personalabteilungen oder Ausbilder durch. Damit die Arbeitnehmer auf die Sie vertrauen auch wissen, was sie tun. Hierbei variiert die Schulungsdauer und der Inhalt nach den Anforderungen und der Zielgruppe.
Ich schule sowohl zu grundlegenden Fragen im Arbeitsrecht als auch zu Spezialthemen, z.B. Arbeitszeiterfassung, Durchführung von Ausbildungsverhältnissen oder der richtigen Dokumentation von Personalgesprächen und Konfliktsituationen.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!
Arbeitsrecht ist Vertrauenssache. Neue Mandanten lerne ich gerne zunächst unverbindlich kennen und diese mich. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, ich komme gerne zu Ihnen in den Betrieb und erkläre Ihnen vor Ort wie ich Arbeitsrecht denke und lebe.
Ein solches „Kennlerngespräch“ erfolgt bei mir grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Damit Sie wissen, auf wen Sie vertrauen!
„Ich gebe die Akte nicht aus der Hand, bis das beste Ergebnis erreicht ist.“
Jan Grimmelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mandantenstimmen
Worte können viel sagen. Aber echte Erfahrungen erzählen die ganze Geschichte. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie ich Mandanten geholfen habe, ihre Ziele zu erreichen und wieder Klarheit zu gewinnen. Lassen Sie andere für sich sprechen:
Was Mandanten an ihm schätzen:
Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit.
Ich mache den Weg durchs Arbeitsrecht für Sie einfach und transparent. In nur wenigen Schritten erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – direkt und unkompliziert.
1
Ihr Erstkontakt
Kurz, unverbindlich, direkt.
Sie melden sich telefonisch oder per Kontaktformular. Kurz und unverbindlich. Sie müssen keine Fallakte liefern, sondern einfach sagen, worum es geht. Bei Bedarf übernehme ich auch sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihre Kontaktaufnahme via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail löst keine Kosten aus.
2
Ersteinschätzung & Honorar
Sofort Klarheit. Auch finanziell.
Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Sachlage. Ich nenne Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte und zeige transparent die Erfolgschancen auf – juristisch wie wirtschaftlich.
3
Beratung & Vertretung
Ihre Interessen konsequent durchsetzen.
Wir klären Ihre Situation und setzen Ihre Interessen durch. Ohne Wenn. Ohne Aber. Sie bekommen einen klaren Plan, eine transparente Vergütung und eine Durchsetzung, die nicht auf halbem Weg stehen bleibt.
Ihr direkter Weg zur Lösung.
Jan Grimmelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – und ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück. Persönlich und unverbindlich. Ihre Daten behandle ich selbstverständlich streng vertraulich.