Aufhebungsvertrag angeboten – Ihr Anwalt für Aufhebungsvertrag in Bielefeld

Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet passiert dies oft überraschend – und viele Arbeitnehmer fragen sich, was sie jetzt tun sollen.
Im Folgenden probiere ich Ihnen einige kurze Hinweise mit auf den Weg zu geben, die Ihnen bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag helfen können.
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1. NEHMEN SIE DEN AUFHEBUNGSVERTRAG MIT UNTERSCHEIBEN SIE ABER NICHTS!
Einen angebotenen Aufhebungsvertrag müssen Sie niemals sofort unterschreiben. Erbitten Sie sich immer etwas Bedenkzeit und nehmen Sie den Aufhebungsvertrag mit nach Hause. Wichtig: Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet haben ist es sehr schwer, diesen wieder zu revidieren! Denken Sie immer daran: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen wirksam kündigen könnte, würde er Ihnen keinen Aufhebungsvertrag anbieten.
Denn ein Aufhebungsvertrag ist nichts anderes, als eine einfache Möglichkeit des Arbeitgebers, ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Häufig hat der Arbeitgeber daher ein viel größeres Interesse an dem Aufhebungsvertrag als Sie!
2. ABFINDUNG BEIM AUFHEBUNGSVERTRAG
Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie immer nur dann unterschreiben, wenn Ihnen der Arbeitgeber eine hohe Abfindung anbietet. Das erste Angebot des Arbeitgebers enthält dabei fast nie die Abfindung, die Ihnen der Arbeitgeber maximal bereit ist zu zahlen.
Daher sollten Sie bei jedem Aufhebungsvertrag zunächst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um gemeinsam festzustellen, wie hoch die Abfindung maximal ausfallen könnte. 👉 Handeln Sie daher sofort und vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungstermin. Termine erhalten Sie bei mir in der Regel am selben oder am nächsten Tag.
3. SPERRZEIT BEIM AUFHEBUNGSVERTRAG
Häufig erhalten Sie nach einem Aufhebungsvertrag eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das ist ärgerlich, muss aber nicht sein. Mit der richtigen Formulierung im Aufhebungsvertrag bekommen Sie keine Sperrzeit, sondern direkt Arbeitslosengeld. Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld nicht angerechnet! Ich formuliere den Aufhebungsvertrag für Sie immer so, dass Sie keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten!
4. AUFHEBUNGSVERTRAG: GEHALT, FREISTELLUNG & ARBEITSZEUGNIS
Mit dem Aufhebungsvertrag will der Arbeitgeber häufig noch zahlreiche weitere Punkte klären, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern.
Es sollen Gehaltsregelungen, Freistellungszeiträume und Arbeitszeugnisse vereinbart werden.
Unterschätzen Sie diese Details nicht: Haben Sie mit einem Aufhebungsvertrag auf Urlaubstage oder ein gutes Zeugnis verzichtet, lässt sich dies meistens nichts mehr einklagen. Ein Aufhebungsvertrag sollte deshalb vor Unterschrift immer sorgfältig und in allen Details geprüft werden.
5. VERTRAULICHKEIT & DISKRETION
Alle Gespräche und Informationen bleiben selbstverständlich streng vertraulich. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre persönlichen und beruflichen Angelegenheiten mit höchster Diskretion behandelt werden. Als Anwalt unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht, an die ich mich immer halte.
Fazit Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer Chance und Risiko sein. Mit dem richtigen Vorgehen bietet ein Aufhebungsvertrag viele Vorteile: Ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage kann eine Abfindung erzielt werden, andere wichtige Dinge regelt der Aufhebungsvertrag für Sie mit.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei der Verhandlung des idealen Aufhebungsvertrages. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und Expertise und kontaktieren Sie mich noch heute um Ihre Fragen zu besprechen und eine Beratung zu vereinbaren.
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Jan Grimmelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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